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   LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13   

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https://dejure.org/2014,102876
LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13 (https://dejure.org/2014,102876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13 (https://dejure.org/2014,102876)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 2014 - L 5 KR 4105/13 (https://dejure.org/2014,102876)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Hierzu werde auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.07.2004 (B 3 KR 21/03 R) verwiesen.

    Daher könne durchaus daran zu denken sein, dass die Klageforderung selbst außer Streit stehe, ohne dass es hierzu weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfe (unter Verweis auf BSGE 93, 137; BSG Urt. v. 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R; BSG Urt. v. 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R; jeweils juris).

    Doch auch trotz Fehlens der Voraussetzungen aus § 51 SGB I bestehe grundsätzlich die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die die §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anzuwenden seien, entgegenzutreten (unter Verweis auf BSG Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.).

    Insoweit habe das BSG bereits mehrfach entschieden, dass § 45 SGB I als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der 4-jährigen Verjährung im Sozialrecht anzuwenden sei (unter Verweis auf BSG Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.; BSG Urt. v. 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R, juris).

    Hierfür wiederum sei entscheidend, gegen welche Forderung(en) des Klägers sich die Aufrechnung der Beklagten richte (unter Verweis auf BSG Urt. vom 22.07.2004, a.a.O.).

    Eine Aufrechnungserklärung kann auch konkludent abgegeben werden und kann in einer Leistungsverweigerung enthalten sein (vgl. Palandt § 388 Rn. 1; s. auch BSG Urt. v. 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R, juris, m.w.N.).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Diese Regelung räume den gesetzlich Krankenversicherten einen Rechtsanspruch auf die Übernahme von Fahrkosten ein, für die nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 29.11.1995 - 3 RK 32/94, juris) das Sachleistungsprinzip gelte, auch wenn dem Versicherten Fahrkosten in der Praxis vielfach in Form der Kostenerstattung gewährt würden.

    Der in der Literatur (unter Verweis auf die Nachweise in BSG Urt. vom 29.11.1995, a.a.O.) gegen die Geltung des Sachleistungsprinzips erhobene Einwand, bei einigen der in § 60 SGB V geregelten Beförderungsarten (etwa der Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines privaten Kraftfahrzeugs) sei das Sachleistungsprinzip von vorneherein nicht durchführbar, führe nach Auffassung des BSG (Urt. v. 29.11.1995, a.a.O.) nicht dazu, dass auch bei denjenigen Krankentransportleistungen, die als Sachleistungen gewährt werden könnten, das Kostenerstattungsprinzip anzuwenden sei.

    Während das BSG in seinem Urteil vom 29.11.1995 (a.a.O.) aus der Geltung des Sachleistungsprinzips den Schluss ziehe, dass Krankentransportleistungen auch ohne vertragliche Regelung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer direkt abgerechnet werden könnten, weise das BSG in seiner späteren Entscheidung vom 03.11.1999 (B 3 KR 4/99 R - juris) zutreffend darauf hin, dass das Sachleistungsprinzip nur Bedeutung im Verhältnis zwischen Krankenkasse und Versicherten habe.

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Dieses aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts hergeleitete Rechtsinstitut setze voraus, dass im Rahmen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen vorgenommen worden seien (unter Verweis auf BSG Urt. v. 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R, juris, m.w.N.).

    Da es sich bei diesen Vorschriften um solche des öffentlichen Rechts handele, könnten auch die hierauf beruhenden Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkasse und Leistungserbringern nur öffentlich-rechtlicher Natur sein (unter Verweis auf BSG Urt. v. 08.11.2011, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Fehlten derartige Verträge, könne der Leistungserbringer seinen Vergütungsanspruch nicht gegen die Krankenkasse, sondern allenfalls gegen den Versicherten selbst geltend machen, auch wenn für die erbrachte konkrete Leistung das Sachleistungsprinzip gelte (unter Verweis auf d. Beschl. d. Senats v. 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B, juris).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion hätten, bestünde kein Grund, dem Leistungserbringer trotz im Übrigen ordnungsgemäß erbrachter Leistungen eine Entschädigung zu versagen (BSGE 92, 223).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Dies werde dadurch erreicht, dass den sonstigen Leistungserbringern für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zustehe, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden seien (unter Verweis auf BSG Urt. v. 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R; BSG Urt. v. 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R; BSG Urt. v. 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R; jeweils m.w.N.; alle juris).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Dies werde dadurch erreicht, dass den sonstigen Leistungserbringern für Leistungen, die unter Verstoß gegen derartige Vorschriften bewirkt werden, auch dann keine Vergütung zustehe, wenn diese Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden seien (unter Verweis auf BSG Urt. v. 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R; BSG Urt. v. 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R; BSG Urt. v. 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R; jeweils m.w.N.; alle juris).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Daher könne durchaus daran zu denken sein, dass die Klageforderung selbst außer Streit stehe, ohne dass es hierzu weiterer tatsächlicher Feststellungen bedürfe (unter Verweis auf BSGE 93, 137; BSG Urt. v. 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R; BSG Urt. v. 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R; jeweils juris).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Grundsätzlich unterliege der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch einer vierjährigen Verjährungsfrist (unter Verweis auf BSGE 69, 158, 160 f.).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4105/13
    Insoweit habe das BSG bereits mehrfach entschieden, dass § 45 SGB I als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips der 4-jährigen Verjährung im Sozialrecht anzuwenden sei (unter Verweis auf BSG Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.; BSG Urt. v. 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R, juris).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer -

  • FG Sachsen, 26.06.2008 - 5 K 288/08

    Kindergeld für ein behindertes Kind; Erfordernis des Eintritts nicht nur der

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